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Chalet Erlebnishaus I
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Dieses exklusive, attraktive, freistehende Chalet befindet sich an einem sehr sonnigen Südhang mit herrlichem, unverbautem Blick auf das Pinzgautal und die umliegende Bergwelt! Auf einer Gesamtfläche von 220 m2, verteilt auf drei Etagen, können Sie sich entspannen und einen wohlverdienten Urlaub genießen. Das Haus ist komplett ausgestattet und bietet viel Platz für 16 Personen. Das geräumige, gemütliche und stimmungsvolle Wohnzimmer und die voll ausgestattete Küche befinden sich im ersten Stock mit direktem Zugang zum Garten. So können Sie das schöne Panorama noch besser genießen. Das Wohnzimmer ist in einem ländlichen Stil mit viel Holz eingerichtet. Sie können in den beiden österreichischen Essecken oder am langen Holztisch essen oder sich unterhalten. Insgesamt stehen fünf Schlafzimmer zur Verfügung, von denen eines als Hauptschlafzimmer mit eigenem beheizten Südbalkon eingerichtet ist. Fast alle Schlafzimmer (vier) haben ein Badezimmer mit Dusche und Toilette. Außerdem gibt es zwei separate Toiletten. Das Chalet verfügt über überdachte Parkplätze, einen privaten Garten mit einer Außenküche, einer Außendusche und mehreren Sonnenterrassen. Der nächste Supermarkt ist zu Fuß zu erreichen. Die Lage ist sowohl im Sommer als auch im Winter sehr zentral. In nur wenigen Autominuten sind Sie im beliebten Skigebiet von Zell am See, Kaprun oder am schneesicheren Gletscher des Kitzsteinhorns (3029m). Auch im Sommer bietet die Gegend viele Möglichkeiten zum Golfen, Wandern, Schwimmen oder Radfahren. Kurzum, der ideale exklusive Ort, ganz in der Atmosphäre, um einen wohlverdienten Urlaub zu genießen! Es ist verboten, in diesem Haus Partys oder Trinkgelage zu veranstalten. Das Aufladen eines Elektro- oder Hybridautos in der Unterkunft ist nicht erlaubt und Ihnen wird bei Zuwiderhandlung 100 Euro pro Aufenthaltstag für den Verbrauch in Rechnung gestellt. Sollten Sie Ihr Auto dennoch illegal aufladen, kann der Hauseigentümer Sie auch für eventuelle Schäden haftbar machen. Die Gäste müssen den Müll sorgfältig trennen Das Organisieren von Studentenfeiern, Junggesellenabschieden und Trinkfeiern ist in diesem Haus verbotenCOVID-19 Bedingungen: - 2 Wochen vor Anreise beurteilen wir die Reisesituation. Wenn es sich abzeichnet, dass in den 2 Wochen vor der Ankunft neue Maßnahmen ergriffen werden, dann warten wir auf diese offizielle Ankündigung. Wir entscheiden uns für einen Standard von 2 Wochen vor der Ankunft, da die Situation zu diesem Zeitpunkt sehr wechselhaft ist. - Wir erstatten Ihnen Ihr Geld zurück im Falle von ein Einreiseverbot in die Region besteht, in der sich das von Ihnen gebuchte Ferienhaus befindet. - Wenn wir Ihren Urlaub in einen anderen Zeitraum umbuchen, sorgen wir dafür, dass der bereits bezahlte Betrag (im Voraus) auf die neue Buchung übertragen wird. Mögliche Abrechnungen werden ebenfalls sofort erfolgen. - Wenn wir Ihren Urlaub stornieren müssen, erhalten Sie Ihr Geld innerhalb von 1 Woche auf Ihr Konto zurück.
So können Sie ohne Bedenken Ihren Urlaub bei uns buchen. Für den Fall, dass Villa for You den Urlaub liefern kann, Sie aber stornieren möchten, gelten die Standard-Stornobedingungen.
- Für jeden Gast ist das Fehlen eines Corona-Passes (Europäische digitale COVID-Zertifikat) zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser für die Reise in das betreffende Zielland onder für den Aufenthalt erforderlich ist, kein gültiger Grund für eine kostenlose Stornierung. - Trotz des Corona-Passes bleibt jedes Land für die Festlegung seiner eigenen Einreisebedingungen und -vorschriften zuständig, die auf EU-Ebene nicht standardisiert sind. Das bedeutet, dass neben dem Corona-Pass zusätzliche Regeln für Ihren Aufenthalt gelten können, wie z. B. die Gültigkeitsdauer Ihrer Impfung oder die Verpflichtung, eine zusätzliche (Auffrischungs-)Impfung vorzunehmen. Auch diese zusätzlichen Regeln sind kein triftiger Grund für eine kostenlose Stornierung Ihres Aufenthalts. - Auch Quarantänemaßnahmen sind kein triftiger Grund für eine kostenfreie Stornierung. Villa for You erklärt (auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen), dass es für jeden möglich ist, die Voraussetzungen für eine Reise zu erfüllen.
Villa for You weist darauf hin, dass Sie und die anderen Gäste dafür verantwortlich sind, alle während des gebuchten Urlaubszeitraums geltenden Corona-Maßnahmen zu befolgen. Es liegt in der Verantwortung des Gastes, sich über die aktuellsten Corona-Maßnahmen sowohl im Herkunftsland, in den Transitländern als auch im Bestimmungsland korrekt und umfassend zu informieren. Villa for You ist nicht verantwortlich für unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände vor oder während Ihres gebuchten Urlaubszeitraums infolge von (angepassten) Corona-Maßnahmen, es sei denn, es handelt sich bei diesen Maßnahmen um ein Einreiseverbot in die Region, in der sich das von Ihnen gebuchte Ferienhaus befindet. Haben Sie noch keine Rücktrittsversicherung abgeschlossen? Dann raten wir Ihnen, dies so schnell wie möglich zu tun, spätestens jedoch 7 Tage nach der Reservierung. Durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird Ihnen im Falle eines versicherten Ereignisses der gezahlte Reisepreis zurückerstattet. Informieren Sie sich gut über die Versicherungsbedingungen, um unerwartete Enttäuschungen zu vermeiden.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.