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Fürstenhaus
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Ginzling 9 km von Mayrhofen: In unberührter Natur, umgeben von imposanten Bergen, in einem kleinen, idyllischen Dorf und doch nahe am belebten Mayrhofen gelegener, schöner, komfortabler Landsitz Fürstenhaus, einseitig angebaut, Baujahr 1910, renoviert im Jahre 2014. Im Ort Ginzling, 9 km vom Zentrum von Mayrhofen, alleinstehende, ruhige Lage, im Grünen. Zur Mitbenutzung: Grundstück. Zur Alleinbenutzung: Garten (nicht eingezäunt), Liegewiese. Gartenmöbel, Grill. Im Hause: Wireless LAN, Zentralheizung. Haushaltshilfe 2 mal wöchentlich möglich (extra). Zufahrt bis zum Grundstück. Parkplatz. Supermarkt 9 km, Restaurant 600 m, Freibad 9 km, Hallenbad 9 km. Wanderwege ab Haus 50 m, Skilift 500 m, Gondelbahn 9 km, Skisportanlagen 9 km, Skibushaltestelle 450 m, Langlaufloipe, Kinderspielplatz 400 m. Bekannte Skigebiete sind gut erreichbar: Ski Zillertal 3000 9 km, Zillertal Arena 19 km, Hintertuxer Gletscher 23 km. Wandergebiete: Ginzling 50 m. Der gratis Skibus fährt zum Skigebiet Mayrhofen. Am grossen Grundstück liegt noch ein Jagdhaus des Eigentümers, das aber nur teilweise bewohnt wird.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.