Ihr gewähltes Datum liegt in der Vergangenheit! Bitte wählen Sie ein neues Datum!
Kammerlander (NKI135)
Teilen Sie dieses Objekt:2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können Ihre Empfehlung senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Dritte übertragen.
Das Dreifamilienhaus KAMMERLANDER steht in Neukirchen, mit schönem Blick auf den Zwölferkogel, ca. 200 m von der Ortsmitte mit Supermarkt entfernt. Parkplätze beim Haus. Die unteren Etagen werden vom Besitzer bewohnt. Zur Ferienwohnung gehört ein möblierter Balkon. Einfache, gemütliche Einrichtung. Teppich- und Laminatboden. Teils Holzvertäfelungen. Kabel-TV. Internetzugang (WLAN, inklusive). Öl-Zentralheizung. Hinweis: Rauchen ist in der Wohnung nicht gestattet. Winter-Infos: Talstation Skiarena Wildkogel ca. 100 m. Im Haus Ski-/Schuhraum mit Skischuhheizung. Dreifamilienhaus Kammerlander. Im Ort, 200 m vom Zentrum von Neukirchen, 6 km vom Zentrum von Bramberg, 16 km vom Zentrum von Mittersill, 100 m vom Skigebiet. Im Hause: Skiraum, Skischuhtrockner. Parkplatz auf dem Grundstück. Supermarkt 200 m. Bergbahn, Skilift, Skipisten 100 m. Bitte beachten: Der Besitzer wohnt im selben Haus.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.