Ihr gewähltes Datum liegt in der Vergangenheit! Bitte wählen Sie ein neues Datum!
Leopoldau
Teilen Sie dieses Objekt:2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können Ihre Empfehlung senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Dritte übertragen.
Bungalow Leopoldau. Alleinstehende, ruhige, sonnige Lage, verkehrsberuhigte Zone, 2.6 km vom See, in einer Sackgasse. Zur Alleinbenutzung: Garten 200 m2 (eingezäunt). Im Hause: Einstellraum für Fahrräder, Klimaanlage, Waschmaschine (zur Mitbenutzung). Zufahrt bis zum Haus. Parkplatz auf dem Grundstück, öffentliches Parkhaus in 2 km. Gebührenpflichtige Kurzparkzone, Zeit: 09:00 - 22:00, Montag - Freitag. Supermarkt 450 m, Restaurant 50 m, Bäckerei 600 m, Bushaltestelle 29A 50 m, U-Bahnstation U1 Anderklaaerstrasse 1.1 km, See alte Donau 2.6 km. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: VetMedUni 1 km, Krankenhaus Nord 2.9 km. Bitte beachten: geeignet für Familien. Be- und Entladen am Ferienhaus möglich. Die Wohnung befindet sich in einer für den Verkehr begrenzt zugänglichen Zone (ZTL). Zusätslicher Palletsofen in der Küche: Brennmaterial ist nicht inkludiert!
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.