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Marhof
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Urlaub zum Wohlfühlen im neu umgebauten, exklusiv ausgestatteten Bauernhaus an der Pustertaler Sonnenterrasse. Moderne Ausstattung kombiniert mit alten Bauernstuben. Die Wohnungen sind Rollstuhl- und behindertengerecht mit Carport und großzügiger Terrasse und Garten. Brötchenservice auf Anfrage möglich, Skibus- und Bushaltestelle vor dem Haus. Aktivitäten wie Wandern, Mountainbiken, Skifahren, Winterwandern, Langlaufen, sowie tolle Familienausflugsziele in der Umgebung lassen Ihren Urlaub unvergesslich werden.
Im Obergeschoss über Treppe erreichbar und barrierefrei eingerichtet. Mit zwei Schlafzimmern (Einzel- und Doppelbetten), Bad mit WC und Dusche. Die modern ausgestattete Küche mit gemütlicher Sitzecke... mehr anzeigen
• Im Obergeschoss. Ein Schlafzimmer mit Doppelbett, Bad mit WC und Dusche. Originale Bauernstube mit integrierter Küche, orgineller Sitzecke, Essbereich und ausziehbarer Couch. Zugang zum südseitigen... mehr anzeigen
Im Erdgeschoß des Marhof befindet sich die knapp 92m2 große Ferienwohnung. Diese ist barrierefrei eingerichtet. Die Wohnung ist mit einer großzügigen Küche, 1 Doppel- und 1 Zweibettzimmer... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.