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Neugasteig
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Neugasteig 6 km von Neustift: Gemütliches Zweifamilienhaus Neugasteig. Im Ortsteil Neugasteig, ruhige, sonnige Lage am Hang, in einem Wohnquartier, 7 km vom Skigebiet. Im Hause: Zentralheizung, Trockenraum. Im Winter bitte Schneeketten mitbringen. Parkplatz beim Haus. Lebensmittelgeschäft 2 km, Restaurant 400 m, Bushaltestelle 300 m, Hallenbad 6 km. Skilift 500 m, Gondelbahn 7 km, Skibushaltestelle 5 m, Skischule 7 km, Langlaufloipe 300 m. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Adventure Park Fulpmes 13 km, Innsbruck 26 km, Südtirol, Italien 45 km, Erlebnishallenbad Stubay 10 km. Bekannte Skigebiete sind gut erreichbar: Elfer Lifte Neustift 7 km, Stubaier Gletscher 9 km, Schlick 2000 13 km. Bitte beachten: Gratis Skibus. Der gratis Skibus fährt zum Skigebiet Gletscher, Elfer Lifte. Bitte beachten: Weitere Unterkünfte sind buchbar.
4-Zimmer-Wohnung 150 m2 auf 2 Stockwerken. Komfortabel eingerichtet: Eingang. Grosses Wohn-/Esszimmer mit Sat-TV. Ausgang zur Terrasse. 1 Zimmer mit 1 Doppelbett und Bad/Dusche. Küche (4 Kochplatten,... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.