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Schönfeld II
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In einzigartiger Lage in Kitzbühel befindet sich dieses hochwertig eingerichtete Haus. Das Ferienhaus besteht aus 2 separaten Häusern, die nicht miteinander verbunden sind und beide einen eigenen Eingang haben. Diese Wohnung befindet sich im 1. und 2. Stock. Vom Balkon aus haben Sie einen atemberaubenden Blick auf den berühmten Hahnenkamm mit der Streif. Sobald Sie in Ihrem Ferienhaus angekommen sind, können Sie Ihr Auto stehen lassen. Das Ferienhaus ist auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht zu erreichen. Vom Garten des Ferienhauses führt Sie eine Promenade ins Zentrum des malerischen Kitzbühels. Gemütliche Restaurants, die mondäne Einkaufsstraße und der Bahnhof sind zu Fuß erreichbar. Die Skilifte der Hornbahn bringen Sie in das beliebte Skigebiet von Kitzbühel & Kirchberg. Die Hornbahn ist nur 200 Meter vom Ferienhaus entfernt. Nach einem Tag voller Spaß im Schnee können Sie Ihre Skiausrüstung im gemeinsamen Skiabstellraum mit Skischuhwärmer aufbewahren. Auf diese Weise haben Sie am nächsten Tag keine nassen Füße. Im Sommer entpuppt sich Kitzbühel als wahres Wanderparadies! Nordic Walker, Wanderer, Mountainbiker und Golfer sind dann viele gesehene Gäste hier Bei der Ankunft sind die Betten bezogen Das Aufladen eine Elektro Auto an der Unterkunft ist nicht möglich und nicht erlaubt. Sollten Sie Ihr Auto dennoch unrechtmäßig aufladen, kann der Hauseigentümer/Verwalter Sie für eventuelle Schäden verantwortlich machen und ein angemessene Vergütung verlangen. Reservierungen für Gruppen oder Gesellschaften von Personen unter 25 Jahren sind, zum Erhalt der Ruhe, nicht gestattet Reservierungen für Gruppen oder Gesellschaften von Personen unter 23 Jahren sind, zum Erhalt der Ruhe, nicht gestattet Die Gäste müssen den Müll sorgfältig trennen Das Organisieren von Studentenfeiern, Junggesellenabschieden und Trinkfeiern ist in diesem Haus verbotenCOVID-19 Bedingungen: - 2 Wochen vor Anreise beurteilen wir die Reisesituation. Wenn es sich abzeichnet, dass in den 2 Wochen vor der Ankunft neue Maßnahmen ergriffen werden, dann warten wir auf diese offizielle Ankündigung. Wir entscheiden uns für einen Standard von 2 Wochen vor der Ankunft, da die Situation zu diesem Zeitpunkt sehr wechselhaft ist. - Wir erstatten Ihnen Ihr Geld zurück im Falle von ein Einreiseverbot in die Region besteht, in der sich das von Ihnen gebuchte Ferienhaus befindet. - Wenn wir Ihren Urlaub in einen anderen Zeitraum umbuchen, sorgen wir dafür, dass der bereits bezahlte Betrag (im Voraus) auf die neue Buchung übertragen wird. Mögliche Abrechnungen werden ebenfalls sofort erfolgen. - Wenn wir Ihren Urlaub stornieren müssen, erhalten Sie Ihr Geld innerhalb von 1 Woche auf Ihr Konto zurück.
So können Sie ohne Bedenken Ihren Urlaub bei uns buchen. Für den Fall, dass Villa for You den Urlaub liefern kann, Sie aber stornieren möchten, gelten die Standard-Stornobedingungen.
- Für jeden Gast ist das Fehlen eines Corona-Passes (Europäische digitale COVID-Zertifikat) zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser für die Reise in das betreffende Zielland onder für den Aufenthalt erforderlich ist, kein gültiger Grund für eine kostenlose Stornierung. - Trotz des Corona-Passes bleibt jedes Land für die Festlegung seiner eigenen Einreisebedingungen und -vorschriften zuständig, die auf EU-Ebene nicht standardisiert sind. Das bedeutet, dass neben dem Corona-Pass zusätzliche Regeln für Ihren Aufenthalt gelten können, wie z. B. die Gültigkeitsdauer Ihrer Impfung oder die Verpflichtung, eine zusätzliche (Auffrischungs-)Impfung vorzunehmen. Auch diese zusätzlichen Regeln sind kein triftiger Grund für eine kostenlose Stornierung Ihres Aufenthalts. - Auch Quarantänemaßnahmen sind kein triftiger Grund für eine kostenfreie Stornierung. Villa for You erklärt (auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen), dass es für jeden möglich ist, die Voraussetzungen für eine Reise zu erfüllen.
Villa for You weist darauf hin, dass Sie und die anderen Gäste dafür verantwortlich sind, alle während des gebuchten Urlaubszeitraums geltenden Corona-Maßnahmen zu befolgen. Es liegt in der Verantwortung des Gastes, sich über die aktuellsten Corona-Maßnahmen sowohl im Herkunftsland, in den Transitländern als auch im Bestimmungsland korrekt und umfassend zu informieren. Villa for You ist nicht verantwortlich für unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände vor oder während Ihres gebuchten Urlaubszeitraums infolge von (angepassten) Corona-Maßnahmen, es sei denn, es handelt sich bei diesen Maßnahmen um ein Einreiseverbot in die Region, in der sich das von Ihnen gebuchte Ferienhaus befindet. Haben Sie noch keine Rücktrittsversicherung abgeschlossen? Dann raten wir Ihnen, dies so schnell wie möglich zu tun, spätestens jedoch 7 Tage nach der Reservierung. Durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird Ihnen im Falle eines versicherten Ereignisses der gezahlte Reisepreis zurückerstattet. Informieren Sie sich gut über die Versicherungsbedingungen, um unerwartete Enttäuschungen zu vermeiden.
Im gewählten Reisezeitraum leider nicht verfügbar:
63 Bewertungen für Schönfeld II
63 Bewertung(en) wurden in unseren Partnersystemen getätigt. Leider können wir für diese Bewertung(en) keine detaillierten Informationen anzeigen.Die durchschnittliche Bewertung beträgt 9,1.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.