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tiny lavender house
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Gießelsdorf 4 km von Sankt Anna am Aigen: Sehr gemütliches Nebenhaus tiny lavender house, renoviert im Jahre 2021, umgeben von Wiesen und Weinbergen. Am Ortsrand, ruhige, sonnige Lage auf einem Hügel, in einer Sackgasse. Zur Alleinbenutzung: naturbelassenes Grundstück 20 m2. Sitzplatz, Gartenmöbel. Im Hause: Wireless LAN, Einstellraum für Fahrräder, Zentralheizung. Frühstück auf Anfrage (extra). Parkplatz beim Haus. Einkaufsgeschäft 2 km, Lebensmittelgeschäft 2 km, Supermarkt 4 km, Restaurant 300 m, Bäckerei 2 km, Café 1 km, Fahrradverleih 8 km, Bushaltestelle 300 m, Bahnstation Fehring 12 km. Golfplatz (9 Loch) 8 km, Minigolf 8 km, Wanderwege ab Haus 200 m, Radweg 300 m. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Gesamtsteirische Vinothek 4 km, Winzer- und Buschenschenken 250 m, Zotters Schokoladenwelt 25 km, Gölles Essigmanufaktur 25 km, Therme der Ruhe Bad Gleichenberg 9 km, Parktherme Bad Radkersburg 9 km. Bekannte Seen in der Umgebung sind gut erreichbar: Naturbadesee Riegerburg 20 km. Wandergebiete: Weinweg der Sinne 300 m. Ab Hof Verkauf von bäuerlichen Produkten. Bitte beachten: Der Besitzer wohnt auf dem gleichen Grundstück.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.